Spiegelkarpfen
Spiegelkarpfen
Allgemeines zum Spiegelkarpfen
Der Karpfen gehört zu der Familie der Karpfenfische. Ca. 1500 Arten zählen zu dieser Fischgruppe. Hinsichtlich der Beschuppung unterscheidet man die Arten.
Spiegelkarpfen haben unregelmäßig angeordnete und übergroße Schuppen. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Lederkarpfen. Diese Art der Karpfen hat jedoch keine Schuppen.
Im Durchschnitt werden diese Karpfen zwischen 35 bis 50 cm lang und 2 bis 3 kg schwer. Jedoch sind auch Längen von 140 cm und Gewichte von über 50 kg für sie erreichbar.
Charakteristisch für diese Fischart ist die hochrückige, gedrungene und füllige Körperform. Nach dem Kopf hat der Spiegelkarpfen einen Buckel. Sein Maul ist endständig und unbezahnt. Außerderm kann er es zu Aufnahme seiner Nahrung vorstülpen.
Zwei lange und zwei kürzere Bartfäden befinden sich um das Maul. Dabei befinden sich die größeren am Mundwinkel und die kleineren über der Oberlippe. In seinem Maul befinden sich Schlundzähne, die in drei Reihen angeordnet sind.
Seine Schwanzflosse ist groß und tief gegabelt wie auch abgerundet. Die Afterflosse ist nach außen gewölbt und mit mehreren Strahlen verstärkt. Die jeweils längsten Strahlen der Rückenflosse sowie die der recht kurzen Afterflosse sind sägeartig nach hinten gezackt.
Hinter der Rückenflosse befindet sich der Bauchflossenansatz.
Seine seitliche Farbe ist goldgelb bis braun und sein Rücken hat eine Färbung zwischen graugrün und schwarzgrün. Sein Bauch hat eine weiße bis goldgelbe Farbe.Die Schwanzflosse des Spiegelkarpfens ist üblicherweise rot und seine Flossen sind paarig. Die Farbe der Rückenflosse ist graublau.
Dieser Karpfen bevorzugt warme und stehende oder langsam fließende Gewässer. Dabei ist Pflanzenbewuchs und ein weicher Bodengrund wichtig. Gegenüber Schwankungen des pH-Wertes und des Sauerstoffwertes ist der Karpfen relativ unempfindlich.
Der tagsüber sehr scheue Spiegelkarpfen hält sich meist in den tieferen Gewässerbereichen oder aber in Verstecken auf. Dort wartet er auf den Einbruch der Dämmerung und wird erst dann aktiv.
Schon im Altertum wurde der Karpfen vom Menschen verbreitet. Heute ist er in ganz Europa, ausgenommen Skandinavien, zu finden.
Nahrung
Diese Fischart ernährt sich vorwiegend von Bodentieren, wie z.B. Würmer, Schnecken, Muscheln, Kleinkrebse und Insektenlarven. Durch sein vorstülpbares Maul kann dieser Fisch seine Nahrung auf dem Gewässergrund aufnehmen. Um auf seine Proteinmenge zu kommen, verzehrt der Karpfen aber auch mal kleine Fische, wie z.B. Lauben oder Rotaugen.
Natürliche Feinde
Die natürlichen Feinde dieser Fischart sind der Hecht, der Reiher und der Kormoran.
Fortpflanzung
Seine Geschlechtsreife erreicht diese Art der Karpfen mit 3 bis 5 Jahren. Er laicht in den Sommermonaten, meistens beginnt die Fortpflanzungszeit im Mai. Üblicherweise dauert diese Zeit ein bis zwei Monate.
Seine Eier legt er im Wasser ab und bevorzugt für die Ablage eher flache Uferstellen, wo er den Laich an Wasserpflanzen klebt. In wenigen Tagen schlüpfen die ca. 1 bis 1,5 mm großen Eier (Bei 15 °C in 5 Tagen / bei 20 °C lediglich 3 Tage). Ca. 100.000 bis 250.000 pro kg Körpergewicht sind dabei möglich.
Die Larven kleben zuerst noch an den Pflanzen, bis sie ihren Dottersack aufgebraucht haben. Hierbei sind sie erst 5 mm lang.
Ihre Nahrung besteht aus Kleinplankton, aber sie stellen sich schnell auf Bodennahrung um. Außerdem fressen sie auch Pflanzen und deren Samen.
Schonzeit und Mindestmaße des Spiegelkarpfens
Schonzeit und Mindestmaß der entsprechenden Bundesländer:
Baden-Württemberg: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Bayern: | keine Schonzeit |
kein Mindestmaß | |
Berlin: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Brandenburg: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 40 cm | |
Bremen: | keine Schonzeit |
kein Mindestmaß | |
Nordrhein-Westfalen: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Hamburg: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Hessen: | 15. März bis 31 Mai (Wildform des Karpfens) |
Mindestmaß: 45 cm | |
Mecklenburg-Vorpommern: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 40 cm | |
Niedersachsen: | keine Schonzeit |
kein Mindestmaß | |
Rheinland-Pfalz: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Saarland: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Sachsen-Anhalt: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Sachsen: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 40 cm | |
Schleswig-Holstein: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm | |
Thüringen: | keine Schonzeit |
Mindestmaß: 35 cm |