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Schleie

Schleie

Allgemeines zur Schleie

Die Schleie ist der Familie der Karpfenfische zuzuordnen. Diese Fischart kann bis zu 20 Jahre alt werden. Sie ist am Grund verschiedener Gewässer in vielen Teilen Europas zuhause. Ausnahmen sind hierbei Griechenland, Schottland, Nordskandinavien, die Krim, die Mittelmeerinseln und das gemäßigte Asien. Ihren Namen trägt sie aufgrund ihrer schleimigen Oberhaut, unter welcher sich eine ledrige Haut mit vielen kleinen Schuppen befindet. Diese Fischart kann eine Länge von bis zu 70 cm und ein Gewicht von 7,5 kg erreichen.

Sie lebt vorzugsweise am Grund langsam fließender oder stehender Gewässer. Außerdem lebt sie in flachen, warmen und krautreichen Seen. Sie haben eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Sauerstoffmangel und saurem Moorwasser. Ihre anpassungsfähige Art lässt sie niedrigste Sauerstoffgehalte und hohe pH-Werte vertragen.

Abgestandenes Wasser im Sommer passt ebenso in die Wohlfühlzone der Schleie. Indem sie einer Kälte- und Hitzestarre verfallen überstehen sie auch akutem Sauerstoffmangel in flachen und schlammigen Seen.

Zu den wesentlichen äußerlichen Merkmalen der Schleie gehört ihr gedrungener, kräftiger Körper mit dem für diese Art charakteristisch hohen Schwanzstiel. Der Rücken weist meist eine dunkelgrüne oder -braune Farbe auf. Die Flanken ihres Körpers sind heller und haben einen goldenen bis messingfarbenen Glanz. Ihr Bauch ist gelblich-weiß und die kurze Mundspalte ist endständig und vorstülpbar. Charakteristisch für die Schleie sind ebenso die kurzen Barteln an ihren Mundwinkeln. Ihre Augen sind klein und die Iris rötlich. All ihre Flossen sind sehr stark abgerundet und ihre Schwanzflosse ist kaum eingebuchtet. Männliche Exemplare dieser Fischart haben verlängerte Bauchflossen, deren zweiter Strahl verdickt ist. Außerdem überragen sie den After.

Eine Schleie unter Wasser
Quelle: Shutterstock/Milan Rybar

Nahrung

Diese dämmerungsaktive Fischart findet in ihrem Lebensraum genügend Fressmöglichkeiten. Selten findet sie nichts zur Nahrungsaufnahme. Sie bevorzugt tierische Kost. Dazu gehören kleine bodenlebende Wirbellose, wie Insektenlarven, Muscheln, Würmer und Schnecken. Diese findet sie beim Durchwühlen des Bodenschlammes. Hin und wieder frisst sie auch Pflanzen, wie Algenaufwuchs.

Natürliche Feinde

Die natürlichen Feinde dieser Fischart sind diverse Raubfische.

Fortpflanzung

Die Laichzeit dieser Fischart beginnt im April bis zum August. Dies ist abhängig vom Gewässer. Die Wassertemperatur muss dabei mindestens 18 bis 20 Grad betragen. Derzeit schließen sich diese Fische zu Schwärmen zusammen. Zusammen suchen sie flache und durchsonnte Uferbereiche mit dichtem Pflanzenbewuchs auf um dort ihre 200000 bis 400000 klebrigen Eier pro Weibchen an die Wasserpflanzen zu heften. Aufgrund der portionsweisen Ablage der Eier im Abstand von 2 Wochen, kann sich diese bis über 2 Monate erstrecken.

Wenige Tage danach (3 bis 5 Tage) schlafen die Larven und ernähren sich vorerst vom Dottersack. Um als Jungfische nicht in den Faulschlamm abzusinken kleben sie sich mit dem am Kopf befindlichen Drüsenfeld an den Pflanzen fest. Sind die Kiemen der jungen Fische ausgebildet, schwimmen sie frei und ernähren sich von Plankton.

Sie wachsen ebenso langsam. Exemplare, die 3 Jahre alt sind, sind meist erst ca. 25 cm lang. Geschlechtsreif sind sie mit ca. 4 Jahren.

Schonzeit und Mindestmaße der Schleie

Schonzeit und Mindestmaß der entsprechenden Bundesländer:

Baden Württemberg: 15. Mai bis 30. Juni
Mindestmaß: 25 cm
Bayern: keine Schonzeit
Mindestmaß: 26 cm​
Berlin: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm
Brandenburg: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm
Bremen: keine Schonzeit
kein Mindestmaß
Nordrhein-Westfalen: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm
Hamburg: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 ​cm
Hessen: 01. Mai bis 30. Juni
Mindestmaß: 25 cm​
Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​ (Binnengewässer)
Niedersachsen: keine Schonzeit
kein Mindestmaß
Rheinland-Pfalz: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm
Saarland: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​
Sachsen-Anhalt: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​
Sachsen: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​
Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​ (Binnengewässer)
Thüringen: keine Schonzeit
Mindestmaß: 25 cm​