Bachschmerle
Bachschmerle
Allgemeines zur Bachsmerle
Die dämmerungs- und nachtaktive Bachschmerle hat einen walzenförmigen und langgestreckten Körper. Dieser ist nur im Schwanzteil seitlich etwas zusammengedrückt. Sie besitzt einen abgeflachten Kopf mit einem unterständigen Maul, an dessen Oberkiefer die sechs Barteln sitzen. Kennzeichnend für diese Fischart ist die hell hervorgehobene Seitenlinie, die sehr deutlich zu erkennen ist. Je nach Lebensraum ist die Farbe sehr variabel. Ihre Seiten und der Rücken sind sandfarben bis bräunlich und haben eine dunkle Mamorierung. Ihre Bauchseite ist weißlich.
Sie lebt in klaren, flachen Fließgewässern und Uferregionen sauberer Seen mit steinig-kiesigem Grund.
Die Bachschmerle kann zwischen 8 und 12 cm groß werden, aber maximal 16 cm. Sie erreicht ein Gewicht zwischen 80 und 150 g. In seltenen Fällen können es auch mal 200 g werden.
Neben Ihrer kleinen Schuppen besitzt sie eine dicke Schleimhaut um ihren Sauerstoffbedarf zu decken. Aber dieser Fisch kann auch über seinen Darm atmen. Dabei wird die Luft über diesen aufgenommen und über die Darmschleimhaut abgegeben. Außerdem kann die Schmerle bei geringem Sauerstoffgehalt an die Wasseroberfläche schwimmen und dort Luft schlucken.
Nahrung
Exemplare dieser Art ernähren sich von organischen Abfällen, Insektenlarven, Würmer, Egeln und Schnecken. Diese findet die Schmerle zwischen Kies und Sand. Auch Fischlauch wird von ihr verspeist.
Natürliche Feinde
Feinde dieses Fisches sind der Kormoran, der Graureiher und Forellen.
Fortpflanzung
Die als vermehrungsfreudig bezeichnete Bachschmerle ist bereits nach ca. 1-2 Jahren geschlechtsreif. Während der Paarungszeit, die in der Regel im März beginnt, weisen beide Geschlechter dieser Fischart einen feinen Laichausschlag auf. Die Ablage der Eier erfolgt portionsweise in das seichte Wasser auf sauberen, steinig-diesigem Grund. Dabei ist die Anzahl der Eier stark unterschiedlich. Diese werden vom Milchner bis zum Schlüpfen bewacht. Die Laichzeit erstreckt sich schätzungsweise bis zum Monat Juni.
Schonzeit und Mindestmaße der Bachschmerle
Überall ganzjährig geschont, außer in:
Hessen: | 15. April bis 30. Mai |
kein Mindestmaß | |
Mecklenburg-Vorpommern: | 01. März bis 31. Mai (nur Binnengewässer) |
kein Mindestmaß |